PV-Anlage & Mehrwertsteuer – diese Regelungen gelten 2025

Sowohl für private Hausbesitzer als auch für Unternehmen gibt es steuerliche Erleichterungen beim Kauf einer PV-Anlage.
Moritz Kork
October 10, 2025
09.02.2025
6
min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp der sogenannte Nullsteuersatz, der auch 2025 unverändert bestehen bleibt. Dadurch sparen Hausbesitzer beim Kauf einer Solaranlage die komplette Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. 

Für gewerbliche Unternehmen gelten aufgrund der Leistungsgrenze andere Bestimmungen, jedoch bieten sich auch hier attraktive steuerliche Vorteile wie der Investitionsabzugsbetrag oder die Sonderabschreibung. Elevion Green unterstützt Sie dabei, diese steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und den Betrieb Ihres Unternehmens auf Solarenergie umzustellen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Nullsteuersatz für private PV-Anlagen: Seit Januar 2023 entfällt beim Kauf von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp) die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
  • Umfassende Steuerbefreiung: Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nicht nur für die Solarmodule, sondern auch für Speicher, Wechselrichter, Lieferung und Installation der Anlage.
  • Keine Umsatzsteuer auf Solarstrom: Betreiber von PV-Anlagen bis 30 kWp zahlen seit 2023 weder auf selbst verbrauchten noch auf eingespeisten Solarstrom Umsatzsteuer.
  • Gewerbliche Alternativen verfügbar: Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt aufgrund der 30-kWp-Grenze nicht für gewerbliche Anlagen – allerdings können Unternehmen alternative Steuervorteile wie den Investitionsabzugsbetrag oder eine Sonderabschreibung nutzen.

Mehrwertsteuer bei PV-Anlagen – das ist der aktuelle Stand

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist eine der bedeutendsten steuerlichen Erleichterungen der letzten Jahre im Bereich erneuerbarer Energien. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt für private Käufer die Mehrwertsteuer von 19 % beim Erwerb und der Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp. Diese Regelung wurde als dauerhafte Maßnahme konzipiert und ist nicht zeitlich befristet.

Der Nullsteuersatz greift automatisch beim Kauf und muss nicht gesondert beantragt werden. Der Installationsbetrieb stellt die Rechnung direkt ohne Mehrwertsteuer aus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Steuerbefreiung nicht nur für die Solarmodule, sondern auch für andere PV-Komponenten wie Batteriespeicher und Wechselrichter gilt.

Rechtliche Grundlage der Mehrwertsteuerbefreiung (Jahressteuergesetz 2022)

Die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuerbefreiung bildet § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurde. Diese Regelung legt den Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen fest und wurde geschaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im privaten Sektor zu vereinfachen und finanziell attraktiver zu gestalten.

PV-Anlage auf dem Dach eines Hauses

Unter welchen Voraussetzungen gilt der Nullsteuersatz? 

Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, um von der Steuerersparnis zu profitieren. Diese Kriterien wurden bewusst so gestaltet, dass sie für die meisten privaten Photovoltaik-Anlagen problemlos erfüllbar sind.

  • Maximale Anlagenleistung von 30 kWp: Die wichtigste Voraussetzung ist die Begrenzung der Anlagenleistung auf maximal 30 Kilowatt Peak. Diese Grenze ist für die allermeisten Einfamilienhäuser völlig ausreichend.
  • Installation am oder in der Nähe von Wohngebäuden: Die Photovoltaikanlage muss in direktem räumlichen Zusammenhang mit Ihrem Wohnhaus stehen. Neben dem Hausdach ist auch eine Installation auf Garage, Carport oder im Garten des Wohngrundstücks problemlos möglich. 
  • Vorrangig private Nutzung: Der Hauptzweck der Anlage muss die Versorgung des eigenen Haushalts mit Solarstrom sein. Eine Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz oder die Nutzung für ein Homeoffice sind unproblematisch und gefährden die Mehrwertsteuerbefreiung nicht.

Für welche Leistungen und Komponenten entfällt die Mehrwertsteuer?

Durch das Jahressteuergesetz sparen Sie nicht nur die Umsatzsteuer beim Kauf einer Solaranlage, sondern auch bei allen mit der Installation und Inbetriebnahme verbundenen Leistungen. Die Mehrwertsteuer entfällt für:

  • Die Montage der Solarmodule
  • Die Kabelverlegung für den Betrieb der Anlage
  • Den Stromanschluss
  • Gerüste, die für die Montage notwendig sind
  • Softwareleistungen, die zum Einstellen der PV-Panels erforderlich sind
  • Befestigungsmaterial
  • Spezielle Schutzvorrichtungen gegen Vögel
  • Stromspeicher
  • Wechselrichter
  • Alle beim Errichten der Solaranlage anfallenden Handwerkskosten
Nahaufnahme einer Reihe von Solarmodulen vor der Installation

Wann gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaik nicht?

In einigen Fällen gilt die Steuerbefreiung nach wie vor nicht. Dazu zählen folgende Szenarien:

  • Wenn Sie eine Solaranlage mieten, müssen Sie Umsatzsteuer auf den Mietpreis zahlen.
  • Bei mobilen Solarmodulen, die beispielsweise fürs Campen genutzt werden, gilt die Mehrwertsteuerbefreiung nicht.
  • Auch beim Kauf von sogenannten „Balkonkraftwerken“ bzw. Mini-Solaranlagen fällt weiterhin die Umsatzsteuer an.
  • Kaufen Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine PV-Anlage und installieren Sie diese, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen.
  • Verkaufen Sie als Vermieter Strom an Ihre Mieter, fällt sowohl auf den Kauf als auch auf den Strompreis Umsatzsteuer an. 
  • Erzielen Sie aus selbständigen Tätigkeiten Einkünfte von mehr als 22.000 € pro Jahr, fallen Sie nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung und sind umsatzsteuerpflichtig.

Keine Umsatzsteuer auf eingespeisten und selbst verbrauchten Solarstrom

Neben der Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf einer PV-Anlage profitieren Betreiber seit 2023 von einer weiteren wichtigen Steuererleichterung: Sowohl der selbst verbrauchte als auch der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom sind vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

  • Eigenverbrauch ohne Umsatzsteuer: Für Anlagen bis 30 kWp entfällt die Umsatzsteuer auf den selbst genutzten Strom komplett. Früher mussten Anlagenbetreiber den Eigenverbrauch als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Steuerfreie Einspeisevergütung: Auch die Einspeisevergütung, die Sie für überschüssigen Strom vom Netzbetreiber erhalten, ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese sogenannte "Vereinfachungsregelung" reduziert nicht nur Ihre Steuerlast, sondern verringert auch den administrativen Aufwand erheblich.
  • Rückwirkende Gültigkeit: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, was bedeutet, dass auch Betreiber von Anlagen, die bereits vor der Gesetzesänderung in Betrieb waren, von dieser Regelung profitieren können.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt aufgrund der 30-kWp-Grenze nicht für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen. Dennoch bieten sich Unternehmen alternative Steuervorteile, die oft eine größere Einsparung mit sich bringen als die reine Mehrwertsteuerbefreiung. Diese Steuerinstrumente ermöglichen es, die Investitionskosten über verschiedene Wege steuerlich geltend zu machen und dadurch die Amortisationszeit erheblich zu verkürzen.

Art der Abschreibung Prozentsatz Zeitraum
Lineare Abschreibung (AfA) 5 % pro Jahr 20 Jahre
Investitionsbooster (degressiv) 30 % Juli 2025 - Dezember 2027
Investitionsabzugsbetrag (IAB) 50 % Bis zu 3 Jahre vor Anschaffung
Sonderabschreibung 20 % Flexibel in den ersten 5 Jahren

Lineare Abschreibung (AfA)

Die lineare Abschreibung bildet das Grundgerüst der steuerlichen Behandlung gewerblicher PV-Anlagen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren können Unternehmen jährlich 5 % der gesamten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Bei Kosten von 200.000 € bedeutet dies eine jährliche Abschreibung von 10.000 €.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmen, bereits bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Vorabschreibung schafft sofortige Liquidität, die direkt für die Finanzierung der PV-Anlage genutzt werden kann. Bei einer geplanten Investition von 300.000 € können somit 150.000 € als gewinnmindernde Rücklage angesetzt werden. 

Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung steht kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung und ermöglicht es ihnen, zusätzlich zur linearen Abschreibung 20 % der Anschaffungskosten flexibel innerhalb der ersten fünf Jahre abzuschreiben. Diese 20 % können komplett im ersten Jahr genutzt, gleichmäßig verteilt oder strategisch in Jahre mit hoher Steuerlast gelegt werden.

Investitionsbooster

Seit Juli 2025 bietet der sogenannte Investitionsbooster eine weitere attraktive Möglichkeit: die degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese Regelung gilt bis Ende 2027 und ermöglicht es, bereits im ersten Jahr 30 % der Anschaffungskosten einer gewerblichen Solaranlage abzuschreiben.

Gewerbliche PV-Anlage mit Elevion Green planen und steuerliche Vorteile optimal nutzen

Die Mehrwertsteuerbefreiung für private PV-Anlagen bis 30 kWp und die flexiblen Abschreibungsmöglichkeiten für gewerbliche Anlagen machen Photovoltaik zu einer attraktiven Investition. Während Privatpersonen direkt beim Kauf sparen, können Unternehmen durch die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und linearer Abschreibung ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

Elevion Green unterstützt Sie mit maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Solarprojekt. Unsere Experten analysieren Ihr Lastprofil, erstellen eine detaillierte Berechnung zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage und identifizieren die optimale steuerliche Förderung. Nutzen Sie jetzt die günstigen Rahmenbedingungen mit niedrigen Modulpreisen und attraktiven Optionen zur Finanzierung für eine maximal rentable Investition.

Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information über steuerliche Aspekte von Photovoltaikanlagen und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Umstände erfordern eine persönliche Beratung. 

FAQ

Wie lange entfällt die MwSt. auf PV-Anlagen?

Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp ist als dauerhafte Regelung konzipiert und nicht zeitlich befristet. Das Jahressteuergesetz 2022 hat diese Maßnahme ohne Ablaufdatum eingeführt, um langfristige Planungssicherheit für Investoren zu schaffen. Der Gesetzgeber hat damit ein klares Signal für den nachhaltigen Ausbau der Solarenergie gesetzt.

Sind PV-Anlagen 2025 noch steuerfrei?

Ja, PV-Anlagen bis 30 kWp bleiben auch 2025 vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Die Regelung umfasst weiterhin alle Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und die Installation. Auch der selbst verbrauchte und eingespeiste Strom bleibt umsatzsteuerfrei. 

Wie lange keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik 2026?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt auch 2026 unverändert weiter. Da die Regelung unbefristet eingeführt wurde, können Sie auch in Zukunft mit der Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp rechnen. Änderungen würden ein neues Gesetz erfordern und werden derzeit nicht diskutiert.

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