PV-Anlage steuerlich absetzen – das sind Ihre Möglichkeiten

Die Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage rechnet sich nicht nur durch die sinkenden Stromkosten und Erlöse aus der Einspeisung – auch steuerlich bieten PV-Anlagen erhebliche Vorteile. Unternehmen können ihre Solaranlage auf verschiedene Weise steuerlich absetzen und dadurch ihre Steuerlast deutlich reduzieren.
Dabei sind drei Steuerermäßigungen besonders attraktiv: der Investitionsabzugsbetrag (IAB), mit dem bereits vor der Anschaffung 50 % der Kosten steuerlich geltenden gemacht werden können, die Sonderabschreibung von 20 % in den ersten fünf Jahren und die lineare Abschreibung über 20 Jahre. Diese steuerlichen Instrumente machen Photovoltaik zu einer noch wirtschaftlicheren Investition für Gewerbebetriebe.
Das Thema kurz und kompakt
- Drei Möglichkeiten zur Abschreibung: Investitionsabzugsbetrag (50 % vorab), Sonderabschreibung (20 % in 5 Jahren) und lineare Abschreibung (5 % über 20 Jahre) können kombiniert werden.
- Gilt nur für gewerbliche Solaranlagen: Die steuerlichen Vorteile gelten ausschließlich für gewerbliche Solaranlagen. Kleinere PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2024 komplett steuerfrei (0 % Umsatzsteuer).
- Umfassende Steuererleichterungen: Neben den Anschaffungskosten lassen sich auch betriebliche Ausgaben wie Wartung, Versicherungen und Kreditzinsen steuerlich geltend machen.
- Professionelle Beratung: Elevion Green unterstützt Sie bei der optimalen Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie so viele Kosten wie möglich von der Steuer absetzen können.
Was bringt die steuerliche Abschreibung einer Photovoltaikanlage?
Die steuerliche Abschreibung der PV-Anlage reduziert Ihre jährliche Steuerlast erheblich und verbessert damit die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition. Durch das Absetzen der Anschaffungs- und Betriebskosten verringern Sie Ihren zu versteuernden Gewinn und zahlen entsprechend weniger Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer. Besonders für Unternehmen mit hohen Gewinnen können die verschiedenen Steuervorteile die Amortisation einer PV-Anlage deutlich verkürzen.
Der Investitionsabzugsbetrag bietet dabei einen besonderen Vorteil: Sie können bereits drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend machen. Diese Vorabschreibung generiert sofortige Liquidität, die Sie für die Finanzierung Ihrer PV-Anlage nutzen können. In Kombination mit der Sonderabschreibung und der linearen Abschreibung entstehen optimale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Möglichkeit 1: Lineare Abschreibung (AfA)
Die lineare Abschreibung nach der AfA-Tabelle ist die Grundlage für die steuerliche Behandlung von gewerblichen PV-Anlagen. Dabei können Sie jährlich 5 % der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Diese Methode ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen mit steuerpflichtigen Anlagen anwendbar.
Bei einer PV-Anlage mit Anschaffungskosten von 200.000 € können Sie so jedes Jahr 10.000 € abschreiben. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Nehmen Sie Ihre Anlage beispielsweise im März in Betrieb, können Sie im ersten Jahr nur zehn Zwölftel der jährlichen Abschreibung geltend machen.
Beachten Sie bei der linearen Abschreibung
- Die 20-jährige Nutzungsdauer ist fest vorgegeben, auch wenn PV-Anlagen oft mehr als 30 Jahre in Betrieb bleiben.
- Der Abschreibungsbeginn richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme.
- Die Abschreibung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung der Anlage.
- Alle zur Anlage gehörenden Komponenten (Module, Wechselrichter, Montagesystem) werden gemeinsam abgeschrieben.

Möglichkeit 2: Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Ihnen, bereits bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Vorabschreibung schafft Liquidität und kann die Finanzierung Ihrer PV-Anlage deutlich erleichtern. Planen Sie beispielsweise eine Investition von 300.000 €, können Sie bereits 150.000 € als gewinnmindernde Rücklage ansetzen.
Die dabei entstehende Steuerersparnis können Sie direkt für die Vorfinanzierung Ihres Solarprojekts nutzen. Bei einem Steuersatz von 30 % würden Sie im obigen Beispiel sofort 45.000 € an Steuern sparen. Diese Liquidität steht Ihnen zur Verfügung, noch bevor Ihre Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen wurde.
Wichtige Voraussetzungen für den IAB
- Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB erfolgen.
- Im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr muss die Anlage zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
- Bei Nichteinhaltung der Fristen muss der IAB rückgängig gemacht und Steuern nachgezahlt werden.
- Die maximale Investitionssumme für den IAB beträgt 500.000 €.
Möglichkeit 3: Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung ist ein zusätzliches steuerliches Instrument, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung steht. Es ermöglicht Betrieben, 20 % der Anschaffungskosten flexibel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Kauf abzuschreiben. Diese 20 % können zur regulären linearen Abschreibung ergänzt und beliebig auf die fünf Jahre verteilt werden.
Der große Vorteil der Sonderabschreibung liegt in ihrer Flexibilität: Sie können den gesamten Betrag bereits im ersten Jahr abschreiben, ihn gleichmäßig verteilen oder strategisch in Jahre mit besonders hoher Steuerlast legen. Bei einer Investition von 200.000 € stehen Ihnen so zusätzliche 40.000 € zur Verfügung, die Sie steuerlich geltend machen können.
Strategische Nutzung der Sonderabschreibung
- Kombination mit linearer Abschreibung möglich
- Optimale Verteilung je nach Gewinnentwicklung des Unternehmens
- Besonders vorteilhaft in Jahren mit hohen Gewinnen
- Flexibilität ermöglicht individuelle Steueroptimierung über fünf Jahre

Topaktuell: Der Investitionsbooster der Bundesregierung
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den sogenannten „Investitionsbooster" beschlossen, der eine degressive Abschreibung von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter einführt. Diese Regelung gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Das Gesetz hat dabei auch direkte Auswirkungen auf alle Unternehmen, die Ihre PV-Anlage steuerlich absetzen wollen:
- Degressive Abschreibung für gewerbliche PV-Anlagen: Bei PV-Anlagen, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können Unternehmen 30 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben. Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber der bisherigen linearen Abschreibung von nur 5 % jährlich.
- Liquiditätsvorteile: Die 30-prozentige degressive Abschreibung im ersten Jahr bietet erhebliche Liquiditätsvorteile für Unternehmen. Bei einer Investition von 200.000 € können sofort 60.000 € steuerlich geltend gemacht werden.
- Kombination mit bestehenden Instrumenten: Der Investitionsbooster kann zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten genutzt werden.
Zusätzliche Förderung für E-Mobilität
Für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge mit einem Netto-Anschaffungspreis von bis zu 100.000 € ist eine Sonderabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr möglich, was die Kombination von PV-Anlagen mit E-Mobilität noch attraktiver macht.
Insgesamt stellt der Investitionsbooster damit eine erhebliche Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen dar und sollte definitiv in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für gewerbliche Solaranlagen einbezogen werden.
Welche Kosten einer PV-Anlage können steuerlich geltend gemacht werden?
Wenn Sie Ihre PV-Anlage steuerlich absetzen möchten, können Sie sämtliche Anschaffungskosten berücksichtigen, die für die Errichtung und Inbetriebnahme notwendig sind. Dazu gehören nicht nur die Solarmodule selbst, sondern alle Komponenten und Dienstleistungen, die für eine funktionsfähige Anlage erforderlich sind. Dies umfasst konkret:
- Solarmodule und Wechselrichter
- Montagesystem und Unterkonstruktion
- Verkabelung, Schalter, Sicherungen und Zähler
- Batteriespeicher (wenn zeitgleich mit der PV-Anlage angeschafft)
- Wallbox für Elektrofahrzeuge (bei funktionalem Zusammenhang)
- Planungskosten und Anlagenkonzeption
- Montage, Installation und Inbetriebnahme
- Baugenehmigungen, Gutachten und technische Beratung
- Netzanschluss und Anmeldung beim Netzbetreiber

Lassen sich auch die Betriebskosten von der Steuer absetzen?
Neben der Installation von Photovoltaikanlagen können auch die laufenden Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Diese zusätzliche Steuerbefreiung reduziert Jahr für Jahr Ihren zu versteuernden Gewinn und sorgt so für kontinuierliche Ersparnisse über die gesamte Laufzeit der Anlage. Besonders bei größeren gewerblichen Anlagen summieren sich diese Kosten auf beträchtliche Beträge. Zu den absetzbaren Betriebskosten zählen:
- Finanzierungskosten: Kreditzinsen, Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und andere Nebenkosten
- Versicherungen: Photovoltaik-Haftpflichtversicherung, Allgefahrenversicherungen gegen Sturm, Hagel oder Vandalismus sowie spezielle PV-Betriebsversicherungen
- Wartung und Reparaturen: Regelmäßige Wartungsarbeiten, Reinigungskosten, Reparaturen nach Schäden und der Austausch von Verschleißteilen
PV-Anlage mit Elevion Green planen und von Steuererleichterungen profitieren
Die steuerliche Abschreibung macht den Kauf einer Photovoltaikanlage zu einer attraktiveren Investition für Gewerbebetriebe. Durch die geschickte Kombination von Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und linearer Abschreibung können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren und die Amortisationszeit Ihrer PV-Anlage um Jahre verkürzen. Neben den Anschaffungskosten lassen sich auch sämtliche Betriebskosten wie Wartung, Versicherungen und Kreditzinsen steuerlich absetzen, was PV-Anlagen zu einem intelligenten Steuersparmodell macht.
Elevion Green unterstützt Sie dabei, das Maximum aus Ihrer Investition herauszuholen. Als Teil der Elevion Group bieten wir Ihnen nicht nur technische Expertise bei der Anlagenplanung, sondern auch umfassende Beratung zu allen Finanzierungsmodellen. Nutzen Sie jetzt die günstigen Rahmenbedingungen: Niedrige Modulpreise, attraktive Steuervorteile und steigende Stromkosten machen die Produktion von eigenem Solarstrom so rentabel wie nie. Jetzt Termin vereinbaren!
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information über steuerliche Aspekte von Photovoltaikanlagen und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche Regelungen können sich ändern und individuelle Umstände erfordern eine persönliche Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine PV-Anlage steuerlich abgesetzt werden?
Ja, Solaranlagen über 30 kWp können steuerlich abgesetzt werden. Dabei stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: der Investitionsabzugsbetrag (50 % vorab), die Sonderabschreibung (20 % in den ersten 5 Jahren) und die lineare Abschreibung (5 % über 20 Jahre). Kleinere PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2024 komplett von der Umsatz- und Einkommensteuer befreit.
Wie hoch ist die Abschreibung für eine Photovoltaikanlage im Gewerbebetrieb?
Gewerbliche PV-Anlagen werden linear mit 5 % pro Jahr über 20 Jahre abgeschrieben. Zusätzlich können KMU eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten flexibel in den ersten fünf Jahren nutzen. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, bereits vor der Anschaffung 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend zu machen.
Ist eine Photovoltaikanlage auf einem Betriebsgebäude steuerfrei?
Das hängt von der Größe der Anlage ab. PV-Anlagen bis 30 kWp auf Gewerbeimmobilien sind seit 2024 komplett steuerfrei – es fallen weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer auf die Erträge an. Für größere Anlagen über 30 kWp gelten die regulären steuerlichen Regelungen mit den beschriebenen Möglichkeiten zur Steuerermäßigung.