Förderung Photovoltaik Unternehmen – Aktuelle Möglichkeiten 2026

Wer heute als Unternehmen in Solarstrom investiert, profitiert von einer einmaligen Kombination: Seit Juli 2025 ermöglicht der Investitionsbooster eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr. Kombiniert mit KfW-Krediten, EEG-Vergütungen und regionalen Zuschüssen amortisieren sich gewerbliche Solaranlagen somit schneller denn je. Wer jetzt investiert, sichert sich maximale Förderung. Elevion Green unterstützt Sie dabei, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen – von der Beratung bis zur Installation.
Das Thema kurz und kompakt
- Investitionsbooster bis Ende 2027: Gewerbliche PV-Anlagen können seit Juli 2025 mit bis zu 30 % pro Jahr degressiv abgeschrieben werden.
- KfW 270 und regionale Zuschüsse: Zinsgünstige Kredite ab 3,25 % für bis zu 100 % der Kosten. Viele Bundesländer fördern zusätzlich Fassaden-PV und Gewerbespeicher mit Zuschüssen bis zu 65 %.
- 20 Jahre garantierte Vergütung: EEG-Einspeisevergütung oder Marktprämie über Direktvermarktung sichern langfristige Erträge. Für Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung vorgesehen. Sie erhalten den Marktpreis plus Marktprämie.
- Elevion Green holt maximale Förderung für Sie: Von der Wirtschaftlichkeitsberechnung über die Antragstellung bis zur Installation – wir sorgen dafür, dass Sie keine Förderung verschenken. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren.
Gesetzesänderungen 2025/2026 für Gewerbe-PV
Das Jahr 2026 bringt tiefgreifende Veränderungen für gewerbliche Photovoltaikanlagen. Der Investitionsbooster schafft steuerliche Anreize in historischer Höhe, während gleichzeitig das EEG reformiert wird.
Degressive Abschreibung durch Investitionsbooster
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Investitionsbooster zugestimmt – einem zeitlich befristeten Steuerpaket zur Förderung klimafreundlicher Investitionen. Gewerbliche PV-Anlagen können seit dem 1. Juli 2025 mit bis zu 30 % der Anschaffungskosten pro Jahr degressiv abgeschrieben werden – dreimal so viel wie bei der linearen Abschreibung von 5 % jährlich. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Besonders attraktiv wird die degressive Abschreibung durch die Kombination mit anderen steuerlichen Instrumenten. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gewinn unter 200.000 € können zusätzlich den Investitionsabzugsbetrag (bis zu 50 % bereits vor Anschaffung) nutzen. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG (bis zu 40 % über fünf Jahre) ist alternativ zur degressiven AfA einsetzbar.
Rechenbeispiel bei 100.000 € Investition:
- Mit degressiver AfA: 30.000 € im ersten Jahr plus 50.000 € IAB im Vorjahr = 80.000 € steuerlich wirksam über zwei Jahre
- Ohne degressive AfA: 5.000 € lineare AfA + 20.000 € Sonder-AfA im ersten Jahr plus 50.000 € IAB im Vorjahr = 75.000 € über zwei Jahre
Die degressive Abschreibung bietet damit die höchste Liquiditätsentlastung und sollte von einem Steuerberater optimal auf Ihre Gewinnsituation abgestimmt werden.
Wichtig: Der Investitionsbooster gilt nur für gewerblich betriebene PV-Anlagen als bewegliche Wirtschaftsgüter. Klassische Aufdach-Anlagen sind in der Regel als beweglich anzusehen, während Indach- oder Fassadenanlagen häufig als Gebäudebestandteil gelten.
Bundesweite Förderprogramme für Photovoltaikanlagen
Wenn Sie als Unternehmen an einer gewerblichen Photovoltaikanlage interessiert sind, gibt es gute Nachrichten. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird in Deutschland durch verschiedene bundesweite Förderprogramme aktiv unterstützt. Besonders attraktiv sind dabei die Finanzierungsmodelle und Zuschüsse, die Unternehmen bei der Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. Diese Förderprogramme tragen wesentlich dazu bei, die Anfangsinvestition zu senken und machen den Umstieg auf Solarenergie für Unternehmen noch rentabler.
KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien – Standard
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" bietet zinsgünstige Kredite für Unternehmen, die in erneuerbare Energien wie Photovoltaik investieren möchten. Es fördert sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von PV-Anlagen sowie Batteriespeicher. Mit flexiblen Laufzeiten und günstigen Zinssätzen können Unternehmen ihre Investitionen langfristig finanzieren.
Bedingungen und Konditionen:
- Zinsen ab 3,25 % p.a. (Ende 2025), abhängig von der Kreditlaufzeit
- Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Mindestkreditbetrag von 25.000 €, maximal bis zu 50 Mio. €
- Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen
Für die meisten Unternehmen ist KfW 270 die Basis. Zuschüsse kommen je nach Standort und Anlagentyp oben drauf.
Förderung für Fassaden-PV und Speicher
Während PV-Module selbst bundesweit nicht direkt bezuschusst werden, gibt es attraktive Förderungen für besondere Anlagentypen. Viele Bundesländer und Kommunen fördern Fassaden-PV mit Zuschüssen von bis zu 65 % der Mehrkosten gegenüber einer Aufdachanlage.
Gewerbespeicher können über das KfW-Programm 270 finanziert werden – sowohl bei gleichzeitiger Installation mit einer neuen PV-Anlage als auch beim Nachrüsten von Batteriespeichern. Zusätzliche regionale Programme bieten oft Direktzuschüsse. Der Mieterstromzuschlag fördert zudem die direkte Stromlieferung an Mieter im gleichen Gebäude mit ca. 2–3,8 ct/kWh.
Die EEG-Einspeisevergütung 2024
Mit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird der Strom vergütet, den Unternehmen mit ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Vergütung wird für 20 Jahre garantiert und ist ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit von gewerblichen PV-Anlagen.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, bei der Teileinspeisung wird ein Teil für den Eigenverbrauch genutzt. Für gewerbliche Anlagen ist die Teileinspeisung wirtschaftlich attraktiver, da selbst verbrauchter Solarstrom deutlich wertvoller ist als die Einspeisevergütung.
Einspeisevergütung bei Teileinspeisung (August 2025 – Januar 2026):
Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Ab Februar 2026 gelten entsprechend niedrigere Sätze. Für Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung von PV-Strom verpflichtend. Die Strommengen werden über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Betreiber erhalten den Marktpreis plus eine Marktprämie, die um 0,4 ct/kWh höher liegt als die Einspeisevergütung. Bei steigenden Börsenstrompreisen können sogar noch höhere Erlöse erzielt werden.

Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es in vielen Bundesländern spezielle Förderprogramme, die Unternehmen zusätzlich unterstützen. Diese Programme bieten teils zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen oder den Kauf von Stromspeichern.
1. Baden-Württemberg: Wohnen mit Zukunft – Photovoltaik
In Baden-Württemberg können Unternehmen von zinsgünstigen Krediten profitieren, die speziell für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. Dieses Programm fördert die Installation von Anlagen für Photovoltaik sowohl auf betrieblichen als auch auf privaten Gebäuden und bietet somit attraktive Finanzierungsoptionen.
2. Berlin: SolarPLUS
Das Berliner Förderprogramm SolarPLUS bietet Unternehmen Zuschüsse für Batteriespeicher, die in Verbindung mit Photovoltaikanlagen installiert werden. Insbesondere Unternehmen, die auf flexible und nachhaltige Stromnutzung setzen wollen, können von diesem Förderprogramm profitieren.
Weitere relevante Förderprogramme gibt es in Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die ebenfalls zinsverbilligte Kredite oder direkte Zuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bieten.
Die Fördermöglichkeiten für Stromspeicher
Um die Nutzung von Photovoltaikanlagen noch effizienter zu gestalten, bieten Stromspeicher eine ideale Ergänzung. Durch die Speicherung des erzeugten Solarstroms können Unternehmen auch dann von der Energie profitieren, wenn die Sonne nicht scheint. Die Bundesregierung und verschiedene Länder bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten an, um die Anschaffung von Batteriespeichern zu erleichtern. Auch bei schon bestehenden PV-Anlagen kann es sich daher lohnen, einen Batteriespeicher nachzurüsten.
Stromspeicher werden in verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Besonders hervorzuheben sind die Kombinationen von Förderungen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Programme wie das bereits erwähnte KfW-Programm 270 oder das SolarPLUS-Programm in Berlin bieten oft auch die Möglichkeit, Speichertechnologien mit in die Finanzierung aufzunehmen.
Vorteile der Speicherung von Solarstrom für Unternehmen
Unternehmen, die in einen Stromspeicher investieren, profitieren von einer erhöhten Netzunabhängigkeit. Das führt zu weiteren Kosteneinsparungen, da selbst erzeugter Strom effizienter genutzt wird und die Notwendigkeit, Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen, reduziert wird. Zudem bietet die Speicherung von überschüssigem Solarstrom zusätzliche Absicherung gegen Strompreisschwankungen.

Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen
Neben Förderungen bieten steuerliche Vorteile einen wichtigen Anreiz für die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Erleichterungen helfen Unternehmen, die Investitionskosten weiter zu senken und schneller von der Umstellung auf Solarenergie zu profitieren.
Degressive vs. lineare Abschreibung
Seit dem 1. Juli 2025 haben Unternehmen durch den Investitionsbooster die Wahl zwischen zwei Abschreibungsmethoden:
Bei einer Investition von 200.000 € können im ersten Jahr mit degressiver Abschreibung 30.000 € abgeschrieben werden, während die lineare Abschreibung nur 10.000 € ermöglicht.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Für KMU mit einem Gewinn unter 200.000 € stehen zusätzliche Instrumente zur Verfügung:
Antragsverfahren für PV-Förderungen
Die Beantragung von Förderungen für Photovoltaik- und Solaranlagen kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit einer systematischen Vorgehensweise ist der Prozess gut zu bewältigen.
- Der erste Schritt besteht darin, das geeignete Förderprogramm zu identifizieren. Programme wie das KfW-Programm oder regionale Förderungen bieten unterschiedliche Konditionen und Voraussetzungen.
- Nach Auswahl des passenden Programms sollte der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Installation gestellt werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel über einen zugelassenen Installateur, der die technische Ausführung der Photovoltaikanlage plant.
- Zur Antragstellung werden verschiedene Dokumente benötigt, wie z. B. technische Daten der geplanten Photovoltaikanlage, ein Nachweis über die Finanzierung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung.
- Darüber hinaus ist es wichtig, die jeweiligen Fristen des Förderprogramms einzuhalten, um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen.
Schnelle Amortisation durch optimale Fördernutzung
Die Investition in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bringt für Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Vorteile mit sich. Besonders in Zeiten steigender Energiepreise und einer zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung lohnt sich eine fundierte Analyse der Kosten und Nutzen.
Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage
Eine Anlage für Photovoltaik amortisiert sich in der Regel nach wenigen Jahren. Dabei spielen die Standortbedingungen, die Größe der Anlage und die Höhe des Eigenverbrauchs von Solarstrom eine wesentliche Rolle. Unternehmen können durch die Nutzung von Solarenergie ihre Energiekosten erheblich senken.
Die Förderung durch staatliche Programme wie die EEG-Einspeisevergütung oder das KfW-Programm 270 kann zudem die Investitionskosten reduzieren und die Amortisationszeit beschleunigen.
Amortisationszeiten und langfristige Einsparungen
Abhängig von der Größe der Anlage und den spezifischen Förderungen, die ein Unternehmen in Anspruch nimmt, liegen die Amortisationszeiten für eine Photovoltaikanlage häufig bei 7 bis 10 Jahren. Nach dieser Phase profitiert das Unternehmen von deutlich reduzierten Stromkosten, da nur noch geringe laufende Ausgaben anfallen:
- Wartung und Instandhaltung: Jährlich etwa 1–2 % der Investitionskosten für Inspektionen, Reinigung und kleinere Reparaturen
- Wechselrichter-Austausch: Nach 10–15 Jahren fallen Kosten von ca. 10–15 % der ursprünglichen Investition an
- Versicherung: Optional, aber empfehlenswert – etwa 0,2–0,5 % der Investitionskosten pro Jahr
- Zählergebühren und Vermarktungskosten: Bei Direktvermarktung ca. 75 € monatlich plus Smart-Meter-Kosten
Trotz dieser laufenden Kosten arbeitet die Anlage über ihre gesamte Lebensdauer von 25–30 Jahren höchst rentabel. Die eingesparten Stromkosten übersteigen die Betriebsausgaben deutlich – je nach Eigenverbrauchsquote und Strompreisentwicklung um ein Vielfaches.
Fazit - Die richtige Photovoltaik Förderung für Ihr Unternehmen finden
Die Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage war selten so attraktiv wie heute. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Investitionsbooster bis Ende 2027: Degressive Abschreibung von 30 % pro Jahr – kombinierbar mit IAB und Sonderabschreibung für maximale Liquiditätsentlastung
- KfW-Kredite ab 3,25 %: Finanzierung von bis zu 100 % der Kosten mit flexiblen Laufzeiten
- Regionale Zuschüsse: Bis zu 65 % Förderung für Fassaden-PV und Gewerbespeicher
- 20 Jahre garantierte Vergütung: EEG-Einspeisevergütung oder Marktprämie sichern langfristige Erträge
Ein frühzeitiger Einstieg zahlt sich aus: Der Investitionsbooster endet am 31. Dezember 2027, die EEG-Fördersätze sinken halbjährlich. Wer jetzt investiert, sichert sich maximale Förderung. Elevion Green übernimmt für Sie die komplette Förderberatung – von der Wirtschaftlichkeitsberechnung über die Antragsstellung bis zur Installation. Unsere Förderexperten sorgen dafür, dass Sie alle verfügbaren Programme optimal nutzen und keine Förderung verschenken.
FAQ
Werden PV-Anlagen 2026 noch gefördert?
Ja, die Förderung von Photovoltaik für Unternehmen wird 2026 weiterhin umfassend unterstützt. Der Investitionsbooster ermöglicht bis Ende 2027 eine degressive Abschreibung von 30 % pro Jahr. Zusätzlich stehen KfW-Kredite über das Programm KfW 270 ab 3,25 %, regionale Zuschüsse und die EEG-Einspeisevergütung zur Verfügung. Die EEG-Fördersätze sinken zwar halbjährlich um 1 %, bleiben aber für 20 Jahre garantiert.
Welche Fördermittel gibt es für Photovoltaikanlagen?
Unternehmen können mehrere Förderinstrumente nutzen: den Investitionsbooster mit 30 % degressiver Abschreibung pro Jahr (kombinierbar mit IAB und Sonderabschreibung), zinsgünstige KfW-Kredite über das Programm 270 sowie regionale Zuschüsse für Fassaden-PV und Gewerbespeicher von bis zu 65 %. Zusätzlich sichert die EEG-Einspeisevergütung oder Marktprämie über 20 Jahre planbare Erlöse für den eingespeisten Strom.
Wie hoch sind die Kosten für eine gewerbliche Photovoltaikanlage?
Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und Dachtyp. Eine 100 kWp Photovoltaikanlage kostet zwischen 95.000 € und 130.000 €. Mit einem zusätzlichen Gewerbespeicher steigen die Kosten auf etwa 150.000 €. Durch Förderungen und steuerliche Vorteile amortisiert sich die Investition in der Regel nach 7 bis 10 Jahren – die Stromkosten sinken dabei erheblich durch den hohen Eigenverbrauch von Solarstrom.
Kann eine Photovoltaikanlage aus dem Betriebsvermögen des Unternehmens entnommen werden?
Ja, eine gewerbliche PV-Anlage kann aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Dies ist relevant, wenn ein Unternehmen aufgelöst wird oder die Anlage privat weiter genutzt werden soll. Photovoltaikanlagen, die überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, müssen dabei vom Netzbetreiber abgemeldet werden. Die Entnahme wird steuerlich behandelt und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Bei der Entnahme können bereits genutzte Förderungen teilweise zurückgezahlt werden.


